// FAQ – Spielerwechsel

FAQ – Spielerwechsel zu anderen Vereinen

Warum gibt es beim Jugendfußball feste Regelungen für Vereinswechsel?

Vereinswechsel im Jugendbereich betreffen nicht nur den einzelnen Spieler, sondern auch Mannschaften, Trainer und Vereine. Daher gelten für alle Vereine verbindliche Regelungen der Jugendordnung des Hessischen Fußball-Verbandes (HFV).

Diese sollen sicherstellen, dass Wechsel fair, transparent und nachvollziehbar erfolgen – im Sinne der Spieler und der ausbildenden Vereine.


Ist ein Vereinswechsel grundsätzlich möglich?

Ja. Ein Vereinswechsel im Jugendbereich ist grundsätzlich möglich. Er muss jedoch formal beantragt, von den gesetzlichen Vertretern genehmigt und gemäß den festgelegten Fristen durchgeführt werden.

Der HFV unterscheidet dabei zwischen:

     
  • Wechseln innerhalb der offiziellen Wechselperiode
  •  
  • Wechseln außerhalb dieser Periode

Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Spielberechtigung.


Was bedeutet die Wechselperiode?

Die offizielle Wechselperiode im Jugendbereich ist der 01.06. bis 30.06. eines Jahres.

Nur in diesem Zeitraum kann eine fehlende Freigabe des abgebenden Vereins in bestimmten Fällen durch eine Ausbildungsentschädigung ersetzt werden.


Was sind Wartefristen (Sperren)?

Wartefristen sind keine Strafmaßnahmen, sondern festgelegte Zeiträume, in denen ein Spieler nicht an Pflichtspielen teilnehmen darf. Freundschaftsspiele sind davon grundsätzlich nicht betroffen.


Wie lang sind die Wartefristen?

Außerhalb der Wechselperiode (01.07.–30.06.):

     
  • mit Freigabe des abgebenden Vereins: 3 Monate Wartefrist
  •  
  • ohne Freigabe des abgebenden Vereins: 6 Monate Wartefrist

Die Wartefrist beginnt jeweils am Tag nach der schriftlichen Abmeldung.

Innerhalb der Wechselperiode (01.06.–30.06.):

     
  • mit Freigabe: keine Wartefrist, Spielberechtigung ab dem 01.07.
  •  
  • ohne Freigabe: Wartefrist für Pflichtspiele bis zum 31.10.

Diese Fristen sind verbindlich und gelten für alle Vereine gleichermaßen.


Warum gibt es diese Wartefristen?

Wartefristen sollen:

     
  • kurzfristige oder ungeklärte Wechsel verhindern
  •  
  • Vereinen eine verlässliche sportliche Planung ermöglichen
  •  
  • die Ausbildungsarbeit der Vereine schützen
  •  
  • Fairness zwischen allen Beteiligten sicherstellen

Sie dienen nicht dazu, Spieler zu benachteiligen oder zu „ärgern“, sondern dem geordneten Ablauf des Jugendspielbetriebs.


Was ist eine Ausbildungsentschädigung?

Die Ausbildungsentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich für die jahrelange Ausbildungsarbeit eines Vereins.

Wichtig:

     
  • Sie wird vom aufnehmenden Verein gezahlt
  •  
  • Sie ist keine Forderung an Eltern oder Spieler
  •  
  • Sie kann nur innerhalb der Wechselperiode eine fehlende Freigabe ersetzen

Außerhalb der Wechselperiode hat die Zahlung keinen Einfluss auf die Wartefristen.


Gilt das für alle Altersklassen?

Nein. Für E-, F- und G-Junioren gelten vereinfachte Regelungen, da hier keine Freigabepflicht besteht. Für ältere Altersklassen sind die beschriebenen Regelungen verbindlich.


Was erwartet der Verein von Eltern und Spielern?

     
  • Frühzeitige und offene Kommunikation
  •  
  • Gespräche mit Trainern oder Verantwortlichen vor einer Entscheidung
  •  
  • Entscheidungen ohne Zeitdruck und mit Blick auf die langfristige Entwicklung des Kindes

Wir sind jederzeit gesprächsbereit und bemüht, gemeinsam faire Lösungen zu finden.


Was ist das Ziel dieser Regelungen?

     
  • Schutz der Spieler
  •  
  • Fairness zwischen den Vereinen
  •  
  • Nachhaltige Jugendarbeit
  •  
  • Klare und transparente Abläufe

Wie wird die Ausbildungsentschädigung berechnet?

Die Höhe der Ausbildungsentschädigung ergibt sich aus zwei Bestandteilen: einem Grundbetrag und einem Ergänzungsbetrag.

Der Grundbetrag richtet sich nach der Spielklasse der ersten Herrenmannschaft des aufnehmenden Vereins (§ 44 Nr. 3 HFV-Jugendordnung) sowie nach der Altersklasse des Spielers (A-/B- bzw. C-/D-Junioren). Da der JFV Hünstetten in den folgenden Beispielen der abgebende Verein ist, spielt seine eigene Einstufung für den Grundbetrag keine Rolle.

Hinweis für den umgekehrten Fall: Wechselt ein Spieler zum JFV Hünstetten (JFV als aufnehmender Verein), wird der JFV als Jugendförderverein gemäß § 44 Nr. 3 HFV-Jugendordnung pauschal wie ein Kreisoberligist eingestuft – unabhängig davon, in welcher Klasse die Stammvereine spielen. Maßgeblich ist dann der Kreisoberliga-Grundbetrag (300 € für A-/B-Junioren bzw. 150 € für C-/D-Junioren).

Der Ergänzungsbetrag wird pro angefangenem Spieljahr berechnet, gerechnet ab dem jüngeren D-Junioren-Jahrgang. Maximal werden 6 Spieljahre angerechnet.

Die maßgeblichen Beträge je Spielklasse (gemäß HFV-Jugendordnung, § 44, Stand 12.07.2025):

                                                                                   
Spielklasse (1. Herren aufnehmender Verein)Grundbetrag
A- und B-Junioren
Grundbetrag
C- und D-Junioren
Betrag pro angefangenem Spieljahr
1. Bundesliga2.500 €1.500 €200 €
2. Bundesliga1.500 €1.000 €150 €
3. Liga1.250 €750 €100 €
Regionalliga1.000 €500 €100 €
Hessenliga750 €400 €50 €
Verbandsliga500 €300 €50 €
Gruppenliga400 €200 €50 €
Kreisoberliga300 €150 €50 €
Kreisliga A200 €100 €25 €
Kreisliga B100 €50 €25 €
Kreisliga C und darunter50 €25 €25 €

Beispiel 1: C-Junioren – Wechsel zu einem Kreisoberligisten

Spieler war 4 Jahre beim JFV, wechselt zu einem Verein, dessen 1. Herren in der Kreisoberliga spielt. Abmeldung im Juni.

                       
PositionBetrag
Grundbetrag (Kreisoberliga, C-Junior)150,00 €
Ergänzungsbetrag: 4 Jahre × 50 €200,00 €
Gesamt350,00 €

Beispiel 2: A-Junioren (jüngerer Jahrgang) – Wechsel zu einem Kreisligisten

Spieler war 6 Jahre beim JFV (maximale Anrechnung), wechselt zu einem Verein, dessen 1. Herren in der Kreisliga A spielt. Abmeldung im Juni.

                       
PositionBetrag
Grundbetrag (Kreisliga A, A-Junior)200,00 €
Ergänzungsbetrag: 6 Jahre × 25 € (Höchstgrenze)150,00 €
Gesamt350,00 €

Hinweis: Die Ausbildungsentschädigung gilt nur für Wechsel von A-Junioren des jüngeren Jahrgangs sowie B-, C- und D-Junioren. Für A-Junioren des älteren Jahrgangs gelten ab dem 1. Juni die Vereinswechselbestimmungen der Senioren (§ 40 HFV-Jugendordnung), nicht diese Tabelle.

Die genannten Beträge gelten bei Abmeldung im Juni (Wechselperiode). Bei einem Wechsel außerhalb der Wechselperiode ist die Höhe frei verhandelbar – die HFV-Tabelle dient dann als Orientierung. Für Fragen zur Berechnung steht der Vorstand jederzeit zur Verfügung.


Paulberger LimoPaulberger LimoPaulberger LimoPaulberger LimoPaulberger Limo

Ergebnisse

A-Jugend

TSV Bleidenstadt

15

JFV Hünstetten

0

B-Jugend

JFV Walsdorf/Wörsdorf

1

JFV Hünstetten

5

C-Jugend

TV 1844 Idstein I

11

JFV Hünstetten

1

D1-Jugend

1. FC Hettenhain I

2

JFV Hünstetten I

1

D2-Jugend

JFV Hünstetten II

5

SG Orlen III

3

E1-Jugend

JFV Hünstetten I

9

JFV Walsdorf/Wörsdorf

3

E2-Jugend

JFV Hünstetten II

1

TV 1844 Idstein III

7

G-Jugend

Kinderfestival

G-Jugend JFV Hünstetten

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